Voraussetzungen und Abschlüsse an der Abendschule Teil 3
Abschlüsse an Abendhauptschule und Co.
Um den Hauptschulabschluss an einer Abendschule zu erlangen, ist meist lediglich ein Alter von mindestens 18 Jahren, eine berufliche Tätigkeit oder die Meldung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend Bedingung. Der Hauptschulabschluss kann außerdem neben Abendhauptschulen teilweise auch an Abendrealschulen erworben werden.
In einigen Bundesländern ist es so geregelt, dass der Schüler am Abendgymnasium, nachdem er das zweite Halbjahr der ersten Jahrgangsstufe oder das zweite Schuljahr abgeschlossen hat, bereits den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen kann.
Für jeden Abschluss die passende Abendschule
Grundsätzlich sind die zu erlangenden Schul- und Berufsabschlüsse aber an den entsprechenden Abendschulen zu erwerben – beispielsweise das Abitur am Abendgymnasium, der mittlere Bildungsabschluss an einer Abendrealschule, der Abschluss als Techniker an einer Techniker-Abendschule, und auch Abschlüsse an kaufmännischen Abendschulen sind möglich. Für solche beruflichen Abschlüsse sind dabei meist die mittlere Reife oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung – im Einzelfall eventuell noch besondere Vorkurse.
Abendschule: Interner oder externer Abschluss?
Ob der Abschluss letztlich intern an der Abendschule erworben wird oder eine externe Prüfung erfolgt, ist von der jeweiligen Abendschule und dem angestrebten Abschluss abhängig. Ist beispielsweise ein IHK-Abschluss das Ziel, so erfolgt die Prüfung meist extern über die Industrie- und Handelskammer. Viele Abschlüsse sind jedoch auch intern an der Abendschule selbst zu erwerben.