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Finanzierung Teil 2

Kindergeld und Abendschule

Lernende an einer Abendschule haben Anspruch auf Kindergeld, sofern sie nicht über 27 Jahre alt sind. Die wöchentliche Unterrichtszeit muss mindestens zehn Stunden betragen und die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Ratsam ist es, sich gleich bei der Anmeldung an einer Abendschule den Unterrichtsumfang schriftlich bestätigen zu lassen und eine Schulbescheinigung der Familienkasse zu schicken. So kann ein Abendschüler gleich Verzögerung der Kindergeldzahlung von derzeit monatlich 154 Euro unterbinden.


Kosten für die Abendschule steuerlich absetzen

Der Staat ermöglicht recht viel, um Weiterbildung zu begünstigen und gestattet das Absetzen von Kosten für die Weiterbildung. Bei einer Abendschule kommt es dabei genau drauf an, in welchem Status sich der Abendschüler befindet. Ausbildungskosten für die Allgemeinbildung werden beispielsweise nicht anerkannt. In der Regel ist es jedoch so, dass ein Abendschüler zum Beispiel einen Abschluss nachholt, um bessere berufliche Chancen zu ergreifen. So dürfen die Kosten für eine Abendschule als Sonderausgaben als Aufwendungen abgesetzt werden.

Darlehen und Kredite für die Abendschule

Wie es für den Studenten den Studentenkredit oder das Studentendarlehen gibt, so existiert für Auszubildende der Ausbildungskredit. Dafür gibt es staatliche Bildungskreditanstalten, wie beispielsweise die KfW, oder eben die private Bank des Vertrauens. Doch bevor ein Abendschüler es in Erwägung zieht, einen Kredit aufzunehmen, sollte erst die Möglichkeit des BAföG in Betracht gezogen werden. Der Besuch einer Abendschule lässt es außerdem zeitlich auch zu, nebenher seinen Beruf weiterhin auszuüben oder einen Teilzeitjob zu suchen.

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