Prüfungen und ihre Anerkennungen
„Es geht mir um Anerkennung“
Abschlüsse sind begehrt. Für den, der eine Abendschule besucht umso mehr. Den Bildungshorizont erweitern und Berufschancen erhöhen, lautet die Devise. Sich im Vorfeld über die Prüfungen und ihre Anerkennung zu informieren, ist das A und O.
Die Prüfungen richten sich nach den verschiedenen Schulformen und gewünschten Abschlüssen. In der Regel nehmen die Teilnehmer einer Abendschule an einer „Nichtschülerprüfung“ teil. Andere Bezeichnungen sind „Fremdenprüfung“ oder „Externenprüfung“. Kennzeichnend ist, dass die Prüfungsvorbereitung mit Hilfe externer Anbieter stattfindet. Ein staatlicher Abschluss wird ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Kultusministerium des Bundelandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Alle allgemeinbildenden schulischen Abschlüsse können per Externenprüfung erworben werden.
Alle Abschlüsse sind möglich – nur wie?
Ob der Real- oder Hauptschulabschluss, Fach- oder Allgemeines Abitur oder IHK-Prüfungen – alle allgemein staatlichen Schulabschlüsse können mit dem Besuch einer Abendschule erreicht werden. Im Normalfall werden die jeweiligen Nichtschülerprüfungen einmal im Jahr abgehalten. Die Anmeldung erfolgt meist über staatliche Schulämter.
Voraussetzungen für die Externenprüfung
Voraussetzungen für die Anmeldung sind unterschiedlich. Ein Mindestalter und weitere Faktoren, wie das Erfüllen der Schulpflicht, spielen eine Rolle. Wer beispielsweise das Abitur per Externenprüfung nachholen möchte, darf im Jahr vor der Prüfung kein öffentliches Gymnasium besucht haben. Für Waldorfschüler gelten Ausnahmen.
Wo finden die Prüfungen statt?
Nichtschülerprüfungen können an Schulen und an Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs abgelegt werden. Prüfende Einrichtungen können somit auch Abendschulen selbst sein, unter anderem auch anerkannte Fernlehrinstitute oder Waldorfschulen. Für genaue Ort- und Zeitangaben und die individuellen Zulassungskriterien ist es ratsam, sich bei dem Anbieter zu informieren oder die Nichtschülerprüfung-Vorschriften zu lesen. Die Externenprüfungen sind, genau wie die auf dem ersten Bildungsweg zu erlangenden Abschlüsse, bundeslandspezifisch.