Finanzierung
Finanzielle Unterstützung für die Abendschule
Im Dschungel finanzieller Fördermöglichkeiten und Steuergesetze können Interessenten, die einen Schulabschluss, ihren Fachwirt oder Meister an einer Abendschule absolvieren möchten, schnell die Übersicht verlieren. Erfahren Sie hier mehr.
Finanzielle Unterstützung wie beispielsweise BAföG oder Kindergeld und steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten sind oft diskutierte und gefragte Themen in Internetforen. Alter, berufliche Vorbildung, erster und zweiter Bildungsweg, Status und Bezeichnung der Weiterbildung – all das sind Kriterien, die ausschlaggebend sein können, wenn es um den Besuch einer Abendschule geht.
BAföG und Abendschule
Befinden sich Menschen auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg und wollen in einer Abendschule einen höheren Schulabschluss erlangen, besteht in der Regel die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beantragen. Hierbei handelt es sich um das elternunabhängige BAföG.
So ist es beispielsweise möglich, für den Besuch eines Abendgymnasiums für die letzten drei Semester elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Dieses Geld muss am Ende auch nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung, um an einem Abendgymnasium die Hochschulreife zu machen, ist eine abgeschlossene Ausbildung. Dies muss auch im BAföG-Antrag nachgewiesen werden.
Unter den Begriff „zweiter Bildungsweg“ werden alle staatlichen Einrichtungen akzeptiert – so auch eine Abendschule oder ein Kolleg. Der Unterschied zwischen einer Abendschule und einem Kolleg liegt in der Anzahl der Unterrichtsstunden. Während die Abendschule maximal 25 Wochenstunden vorsieht und nebenberufliches Arbeiten zulässt, läuft ein Kolleg ganztags ab. Dies wiederum wirkt sich auch auf die Höhe und Bewilligung des BAföG aus.